Speicher Reload Club & Sportsbar P16 P18 Regeln

Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, daß Minderjährige bis 15 Jahren eine Diskothek gar nicht und Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren nur eingeschränkt betreten dürfen.

Jugendlichen im Alter von 16 oder 17 Jahren gestatten wir den Eintritt nur, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Der Jugendliche kommt mit einer volljährigen Aufsichtsperson vor 24 Uhr ins Speicher Reload
  • Der Jugendliche hat eine von einem Elternteil unterschriebene und auf die Aufsichtsperson ausgestellte Vollmacht dabei.
  • Der Jugendliche und die Aufsichtsperson haben ihre Personalausweise dabei und geben sie an der Kasse für die Zeit ihres Aufenthaltes im Speicher Reload ab.

Ohne Vollmacht und Personalausweis verweigern wir Minderjährigen den Eintritt auch vor 24 Uhr.

Nach 24 Uhr wird der Eintritt von Minderjährigen generell verweigert.

Hier unten findest Du einen Vollmachtsvordruck zum Download, selbst Ausdrucken und zur Vorlage bei Deinen Erziehungsberechtigten. Erspare Dir Kummer und Tränen an der Kasse, indem Du Dich strikt an die genannten Vorgaben hältst.

AnhangDatumGröße
[file] p16-vollmacht.pdf24/03/11 5:20 pm204.02 KB